Archivwissen: Beim Scannen auch Rückseite und Bildrand bewusst prüfen
Ein guter Scan bewahrt nicht nur das Motiv. Beschriftungen und die Zuordnung der Seiten können ebenfalls wichtig sein.
Veröffentlicht 3.10.2026 · Redaktion Memorykapsel · Quellen geprüft am 3.10.2026
Illustration aus Memorykapsel · Das Bild erklärt das Thema, es ist kein Foto der gemeldeten Veranstaltung.
Der Scan ist eine neue digitale Fassung
Die Library of Congress erläutert in ihrem Beitrag vom 27. März 2014 Grundlagen des Scannens, Bildauflösung und Dateiformate. Das ist älteres Archivwissen, das wir am 3. Oktober 2026 erneut geprüft haben. Ein heutiger Abruf macht daraus keine neue Studie oder Geräteempfehlung.
Für einen privaten Bestand empfehlen wir zunächst eine kleine Probe mit einem gut erhaltenen Foto. Prüfe das Original auf eine Rückseitenbeschriftung. Auch ein handschriftlicher Name oder der Rand eines Atelierkartons kann später bei der Einordnung helfen.
Vorder- und Rückseite zuordnen
Scanne relevante Seiten getrennt und gib ihnen zusammengehörige Namen, etwa „bild-014-vorne“ und „bild-014-hinten“. Öffne beide Dateien anschließend in normaler und vergrößerter Ansicht. Ist die Schrift lesbar, wurde etwas abgeschnitten und stimmen die Seiten zusammen?
Bearbeite starke Farbkorrekturen oder einen engen Ausschnitt an einer zusätzlichen Kopie. So bleibt nachvollziehbar, was im Scan des Originals sichtbar war und was später verändert wurde. Ein schönerer Ausschnitt ist nicht automatisch die vollständigere Archivfassung.
Die Probe vor der Serie auswerten
Notiere Scanner, verwendete Einstellungen und den Zweck der Kopie. Entscheide erst nach der Sichtprüfung, ob die Qualität für den restlichen Bestand genügt. Ein gelungenes Vorschaubild allein bestätigt keine lesbaren feinen Beschriftungen. Bewahre das physische Original weiterhin sorgfältig auf; der digitale Scan übernimmt nicht automatisch alle Eigenschaften des ursprünglichen Gegenstands.
Quelle: Library of Congress: The Basics of Scanning. Quellenprüfung: 3. Oktober 2026. Archivratgeber beziehungsweise ausdrücklich datierte Einordnung; keine unbelegte Tagesneuigkeit.
Weitere Berichte